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Vorsicht vor dem deutschen Steuerberater

Das deutsche Steuerberatungsgesetz wird allgemein als "Verbraucherschutzgesetz" bezeichnet, das den Verbraucher vor unsachgemäßer Beratung schützen soll.

 

Das Gegenteil ist der Fall !

Das darzustellen, ist Gegenstand dieses Artikels.

 

Die Bezeichnung "deutscher Steuerberater" leitet sich nicht von der Nationalität ab, sondern von der deutschen Berufszulassung.

 

Das deutsche Steuerberatungsgesetz ist kein Verbraucherschutzgesetz und war es nie. Zitat aus der Kommentierung von Gehre zum StBerG  -  Einleitung TZ 3:

 

Das Reichsgesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 06.05.1933 (RGBl I S. 257) war ein Rassengesetz, das nicht die Zulassung von Steuerberatern regeln sollte, sondern ausschließlich dazu bestimmt war, sog. nichtarische Steuerberater von dem Beruf auszuschließen.

 

Ersetzt man das Wort "nichtarisch" durch das Wort "nichtbequem", ist der heutige Sinn und Zweck dieses Gesetzes zutreffend beschrieben.

 

Überall da, wo Verbraucherschutz passieren müsste, ist die "Steuerberatung" unreglementiert zulässig; sie erfolgt z.B. durch Banken, Versicherungen über Vertreter und Makler, Anlagenberater usw. usw.; dies zum Teil mit katastrophalen Folgen für die Verbraucher. Erinnern wir die Vorgänge um die "Schrottimmobilien", die Anlageberatung  zum Bereich "Lehmann", dubiose Filmfinanzierungen, Schiffsbeteiligungen und ähnliches bis hin zu Kapitalversicherungen mit realen Wertverlusten; alles verkauft aus "steuerlichen Gründen"  -  Steuerberatung halt.

 

Nach dem deutschen Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die auch ein Gesetz ist, an das sich der Steuerberater halten muss, wird er dazu animiert bis gezwungen, für den Staat und gegen den Steuerpflichtigen zu arbeiten.

 

Der Steuerpflichtige erwartet genau das Gegenteil !

 

Der Sinn und Zweck der deutschen Steuerberatungsgesetzgebung wird an dem folgenden einfachen Beispiel deutlich.

 

Nehmen wir an, ein steuerpflichtiger Unternehmer hat Einnahmen von € 300.000,00 und Ausgaben von € 150.000,00.

 

Geht jetzt der Steuerberater hin und erklärt das als Einnahme-Überschuss, muss der Steuerpflichtige nach der Grundtabelle € 57.772,00 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen; für die Einkommensteuererklärung kann er dem Steuerpflichtigen eine Gebühr von € 1.664,00 berechnen.

 

Arbeitet der Steuerberater kreativ und unter Einsatz aller bilanzpolitischer Mittel und reduziert das steuerpflichtige Einkommen auf € 75.000,00, zahlt der Unternehmer nach der Grundtabelle € 25.540,00; der Steuerberater kann für die Einkommensteuererklärung aber nur € 1.260,00 berechnen.

 

Dafür also, dass der Steuerberater dem Mandanten  durch Fleiß und Kreativität € 33.332,00 spart  - also 57,5 % - senkt er seinen Honoraranspruch um 24,3 %; damit "bestraft" der Staat den engagierten Steuerberater.

 

Überall in der Wirtschaft geht das "andersrum". Spart der Fuhrparkleiter einer Firma dem Betrieb durch  Engagement Fuhrparkkosten, erhält er einen Bonus. Spart der Haustechniker einer Firma durch Engagement Energiekosten, bekommt er einen Bonus. Spart der Buchhalter einer Firma durch engagiertes Pflegen der Debitoren und Kreditoren Ausfälle und Kosten, erhält er einen Bonus und / oder eine Gehaltserhöhung.

 

Das ist völlig normal. "Unnormal" ist die Honorargesetzgebung für den deutschen Steuerberater.

 

Ist ein deutscher Steuerberater nicht dem Staat so angenehm, wie das entsprechend der Gesetzeslage von ihm erwartet wird, kommt auch wieder der ursprüngliche Zweck des Gesetzes durch. Zwischen 1933 und 1945 wurden entsprechend diesem Sinn nichtarische Berufsangehörige aus dem Beruf "entfernt". Heutzutage wird der Berufsangehörige , der dem Staat nicht "angenehm" ist, weil er sich engagiert für die Interessen seiner Mandanten einsetzt und damit auch noch erfolgreich ist, mit staatlicher Willkür und Schikane bekämpft und so aus dem Berufsstand "entfernt".

 

Das geschieht auch durch Begehen erheblicher Straftaten seitens Verwaltung und Gerichte gegen diesen Berufsangehörigen, bis hin zur sog. "weißen Folter" im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Menschenrechtscharta.

 

Der Verfasser dieses Artikels musste das selbst erfahren und schmerzlich durchleben. An diesem Beispiel werde ich die Mechanismen, die da ablaufen, sehr deutlich darstellen; das in der Publikation, die ich

 

L E X    T A P L I C K

 

genannt habe.

 

Fazit:

 

Das deutsche Steuerberatungsgesetz sollte schlicht aufgehoben werden!

 

Solange es noch besteht:

Es gibt auch Steuerberatungsdienstleister außerhalb des Gebietes, das man "Deutschland" nennt, oder "Bundesrepublik Deutschland".

 

Der Verfasser dieses Artikels hat mit der von ihm (mit-)geführten Gesellschaft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2015 unter dem Az. C-342/14 erreicht, mit dem die deutschen zielgerichteten Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Steuerberatung faktisch abgeschafft wurden.

 

Auch dazu kommt ein gesonderter Artikel.

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