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Deutschland: Staat ? - Rechtsstaat ?

"Wir sind schließlich ein Rechtsstaat !"

 

Diesen Satz hört man immer häufiger; zur Rechtfertigung von .....-.....   was auch immer.

Aber: Ist Deutschland ein Rechtsstaat ? 

 

Nein !

Das ergibt sich aus zwei grundlegenden Tatsachen; von anderen vorhandenen Sichtweisen hier mal abgesehen.

 

Staat

Um ein Rechtsstaat zu sein, muss Deutschland erst mal ein Staat sein. Das ist Deutschland völkerrechtlich nicht. Es ist ein besetztes Land unter  - versteckter -  Fremdherrschaft; vgl. dazu den Beitrag "Gebilde Deutschland".

 

Ein Staat zeichnet sich wesentlich dadurch aus, dass er eine Verfassung hat und souverän ist. Deutschland hat keine Verfassung und ist nicht souverän; vgl. Beiträge "GG-Verfassung?" und "D-Souveränität".

 

Recht - Rechtspraxis

Ist ein "Rechtsstaat" einer, der eine Rechtsordnung hat ?

 

Nun; dann ist jeder Staat ein Rechtsstaat. Jeder Staat hat eine Rechtsordnung; auch ein Staat, um ein "krasses" Beispiel zu nennen, in dem ein 16-jähriges Mädchen öffentlich an einem Kranwagen aufgehängt wird, letztlich, weil es von einem Taxifahrer vergewaltigt wurde, wobei dieser Taxifahrer zusieht   -   alles in Übereinstimmung mit der dortigen Rechtsordnung.

Auch ein Staat,  in dem Menschen bestialisch umgebracht werden (= Steinigung), weil sie außerehelichen Geschlechtsverkehr hatten, in Übereinstimmung mit der dortigen Rechtsordnung, ist dann ein Rechtsstaat. Diese Beispiele lassen sich lange ergänzen.

 

Tja; das kann es wohl nicht sein; oder ?

 

Für eine sicherlich zutreffende Definition kann der Volksmund herangezogen werden; der spricht von"Recht und Gesetz".

 

Wie ist das zu verstehen ?

 

Unter "Recht" versteht der Volksmund das praktizierte Recht, die Anwendung und Umsetzung von Gesetzen.

 

Unter "Gesetz" versteht  der Volksmund das normierte, das geschriebene Recht auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung internationaler Vorschriften und Vorgaben, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union und der UN-Menschen-rechtscharta mit Neben- und Ergänzungsbestimmungen.

 

Nach dieser Definition ist Deutschland  k e i n   Rechtsstaat; im Gegenteil !

 

Gerade im Bereich der öffentlich-rechtlichen Disziplinen (Sozial-, Verwaltungs-, Finanzrechts)  entspricht die gängige und tägliche Praxis nicht den Gesetzen. Lug, Trug bis hin zum offenen Betrug und Prozessbetrug, wie auch Nötigung und Erpressung, sind zunehmend Verwaltungspraxis, vielfach gefördert durch die Gerichtspraxis, die   - jedenfalls nach dem Rechtsempfinden des sog. anständigen und rechtschaffenen Bürgers -   die Grenzen der Rechtsbeugung deutlich überschreitet.

 

Ich bereite   - zusammen mit anderen -   dazu einige Fälle auf, die diese Aussage bestätigen. Für Schilderungen weiterer Fälle zur entsprechenden Auswertung bin ich dankbar, weise aber darauf hin, dass die Übersendung einer Fallgestaltung gleichzeitig das Einverständnis mit einer Veröffentlichung bedeutet.

 

Selbstverständlich freue ich mich auf jede Art von Stellungnahme und Kommentierung; auch, wenn sie kritisch gegen mich ausfällt.

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Kommentare: 1
  • #1

    ra.schaeferkordt@web.de (Freitag, 26 Oktober 2018 11:03)

    BVerfG - 2 BvR 877/16 - tatsächlich geht es um Verbrechen (begangene Rechtsbeugungen am Bundesfianzhof (11. Senat durch den Vorsitzenden Prof. Dr. Lange am BFH). Der Präsident (Prof. Dr. Voßkuhle) hat sich in Zurückhaltung bei den begangenen Verbrechen geübt, genauso wie der derzeitige Justizminister Maas.
    Die Heuchelei ist, der Minister Mass schreibt ein Buch über mutige Richter im Nationalsozialismus und sorgt dafür, dass Verbrechen in der heutigen Zeit durch Mobbing (Prof. Dr. Grube am BFH) und "Strafversetzung" einer verantwortungsbewussten (moralisch nicht verkommenen) Richterin subtil gefördert werden, um ehrliche Bürger bewusst auszurauben. In der Sache hat sich der Staat der doppelten Einkommensteuer und Umsatzsteuer eines Steuerberaters, Prof. Dr. S bedient. Ein Skandal.

    Der Vorsitzende Prof. Dr. Lange am BFH hat sich wieder besseren Wissens geweigert das Grundprinzip der Neutralität der Umsatzstuer anzuwenden, um bewusst eine Existezernichtung herbeizuführen. Wieso hat er keinen Einfluss auf die gängige Rechtsprechung? Anschließend wurden 92 Seiten am BFH mit dem Verweis auf den sog. "Datenschutz" unterschlagen. Womöglich muss auf diese Art und Weise der Steuerraub von Cum Ex kompensiert werden?